Weitere technische Spezifikationen / Informationen:
Energieverbrauch (kombiniert) in l/100 km: 16,8 WLTP // CO₂-Emissionen (kombiniert) in g/km: 0 // CO₂-Klasse: A
Stromverbrauch:
kombiniert 16,8 l/100 km
Innenstadt 13,7 l/100 km
Stadtrand 14,0 l/100 km
Landstraße 15,0 l/100 km
Autobahn 20,8/100 km
Energiekosten bei 15.000 km Jahresfahrleistung: 1.058,- EUR/Jahr
(Strompreis: 42,00 ct/kWh (Jahresdurchschnitt 2022))
Mögliche CO₂-Kosten über die nächsten 10 Jahre (15.000 km/Jahr):
- bei einem angenommenen mittleren durchschnittlichen CO₂-Preis von 115 EUR/t: 0,00 EUR
- bei einem angenommenen niedrigen durchschnittlichen CO₂-Preis von 50 EUR/t: 0,00 EUR
- bei einem angenommenen hohen durchschnittlichen CO₂-Preis von 190 EUR/t: 0,00 EUR
Kraftfahrzeugsteuer: befristet steuerfrei*
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT unentgeltlich erhältlich ist.
Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: Leitfaden CO₂. Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
* Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.